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Verantwortliches Investieren: Der Stand der Dinge in Sachen ESG – Teil 1
29. November 2021 | Medienmitteilung

Verantwortliches Investieren: Der Stand der Dinge in Sachen ESG – Teil 1

Von der UN über die EU bis hin zu maßgebenden Wirtschaftsverbänden Deutschlands befassen sich Organisationen mit den Prinzipien des verantwortlichen Investierens. Zunehmend zeigt sich, dass der Nachweis der ESG-Konformität von Unternehmen zur größten Herausforderung wird.

Noch in den Nullerjahren galten Investments in Unternehmen mit ökologischen und sozialen Grundsätzen als wenig profitträchtig. Wer in solche Firmen investierte, tat dies nicht selten als Bekenntnis zu diesen Werten.

Es dauerte allerdings noch gut dreißig Jahre, bis ein annähernd verbindliches Verständnis über die Werte in der Globalwirtschaft entstand. Es war der UN-Generalsekretär Kofi Annan, der 2005 einen Prozess anstieß, der zur Formulierung eines allgemeingültigen Wertekatalogs führen sollte. So entstand die UN-Agenda 2030, die von den Mitgliedsstaaten 2015 verabschiedet wurde.

In der Zwischenzeit hatten sich aber auch eine Reihe globaler Player im Investment-Business mit denselben Fragen beschäftigt. Die eher allgemein gehaltenen Regeln der CSR sollten speziell auf alle Beteiligten an Investments jeder Art angepasst werden. Dabei entstanden die heute gängigen Kürzel „ESG“ („Environmental, Social and Governance“, auf Deutsch „Umwelt, Soziales und faire Unternehmensführung“) und SRI („Socially Responsible Investment“, auf Deutsch „sozial verantwortliche Investitionen“).

Ab 2006 arbeitete die Initiative PRI („Principles for Responsible Investment“), ein von der UN unterstütztes, weltweit operierendes Investorennetzwerk daran, die Begriffe zu präzisieren und fasste sie in sechs Prinzipien zusammen:

  1. Wir werden Environment-Social-Governance-Themen (ESG; Ökologie-, Sozial- und Unternehmensführungs-Themen) in Investmentanalyse- und Entscheidungsfindungsprozesse einbeziehen.
  2. Wir werden aktive Inhaber sein und ESG-Themen in unsere Eigentümerpolitik und -praxis integrieren.
  3. Wir werden auf angemessene Offenlegung von ESG-Themen bei den Unternehmen achten, in die wir investieren.
  4. Wir werden die Akzeptanz und die Umsetzung der Grundsätze in der Investmentindustrie vorantreiben.
  5. Wir werden zusammenarbeiten, um unsere Effektivität bei der Umsetzung der Grundsätze zu steigern.
  6. Wir werden jeweils über unsere Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der Grundsätze berichten.

Inzwischen haben sich der UN-PRI-Initiative weltweit mehr als 1.200 Unterzeichner angeschlossen, die (Stand 2019) 80 Billionen US-Dollar Vermögen verwalten.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat zu den sechs Prinzipien der UN PRI im Jahr 2012 einen Leitfaden „Nachhaltig und verantwortlich investieren“ erarbeitet; damit war das übergreifende Thema CSR in der bundesdeutschen Investmentbranche angekommen

Hierzulande formulierte der BVI (Bundesverband Investment und Asset Management e.V.) ebenfalls im Jahr 2012 seine „Leitlinie für verantwortliches Investieren“, auf die sich die Mitglieder dieses Fondsverbandes mit seinen aktuell 118 Vollmitgliedern in der Folge einigten. Zu den sich daraus ergebenen Wohlverhaltensregeln gehört es dabei, Kunden darüber zu informieren, ob man sich (freiwillig) an diese Leitlinie hält. Anbieter, die das nicht tun, verpflichten sich, die Gründe gegenüber ihren Kunden transparent zu machen.

Mittlerweile befassen sich die Akteure des Finanzsektors weltweit mit der Konkretisierung; getrieben vor allem durch Klimakrise und dem Willen, die Benachteiligung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts, ihrer ethnischen Herkunft und ihrer Religion zu beenden. Ein wesentlicher Treiber in diese Richtung könnte der „European Green Deal“ von 2019 sein, der dazu führen soll, dass Europa spätestens 2050 CO2-neutral ist; einer nachhaltigen Finanzwirtschaft kommt dabei nach Ansicht der EU eine Schlüsselrolle zu.

Im „European Green Deal Investment Plan“ von 2020 heißt es dazu sinngemäß: Im kommenden Jahrzehnt wird der European Green Deal mindestens eine Trillion Euro an nachhaltigen Investitionen in Bewegung setzen, indem der Finanzsektor private und öffentliche Anleger aktiv am Übergang in eine klimaneutrale, ökologische, vom Wettbewerb getriebene Ökonomie beteiligt.

Es zeigt sich zunehmend, dass die größte Herausforderung darin besteht, die ESG-Konformität von Unternehmen und Projekten nachweisen zu können. Deshalb wird aktuell intensiv an Regularien für das entsprechende Reporting gearbeitet. Aktuell befassen sich zwei EU-Arbeitsgruppen sowie die entsprechenden Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten mit dieser Herausforderung. Konkrete Ergebnisse werden für das Jahr 2021 erwartet und werden Thema des zweiten Teils unserer Artikelreihe „Verantwortliches Investieren: Der Stand der Dinge in Sachen ESG“ sein.

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